Der Kreistag möge die Fraktionsstärke bei 2 Sitzen - wie bisher – belassen. § 29 (3)
Begründung:
Die Anhebung der Fraktionsstärke auf 4 statt 2 Sitze ist unseres Erachtens nicht zweckdienlich und benachteiligt die ÖDP und WIR in der Sacharbeit gegenüber anderen Fraktionen. Wir sehen keinen vernünftigen Grund für diese Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Osterlänger / Werner Zurwesten