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Pressemitteilung

Bericht über die ödp - Versammlung am 19.10.22 in Emskirchen

Mit einem Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Bayern, die uns bei den Landtagswahlen das Vertrauen geschenkt haben, eröffnete der Kreisvorsitzende den Abend.

Das Ergebnis der ödp im Landkreis und in Bayern konnte bei der Landtagswahl leicht verbessert werden. Die ödp ist jetzt, nach der FDP, die stärkste Partei in der außerparlamentarischen Opposition, scheitert aber wie immer an der 5% Hürde.

Im Rückblick auf den Wahlkampf machen sich die Mitglieder erhebliche Sorgen. Populismus statt bayerischer Themen und Hetze gegen die Ampelregierung statt eigener Programme bestimmten die Reden von CSU und FW. Die aktuellen Wortgefechte der zukünftigen Koalitionäre verstärken die Befürchtungen  für die kommende 5-jährige Regierungszeit. Die nach der Wahl gegenseitige negative Leistungsbeurteilung und die Respektlosigkeit im Umgang untereinander offenbaren den großen Fehler einer vorzeitigen Koalitionsfestlegung. Die Mitglieder der FW und der CSU sind ihren jeweiligen Parteivorsitzenden blind gefolgt und müssen jetzt trotz aller gegenseitiger Zweifel 5 Jahre gemeinsam „regieren“, obwohl man dem jeweiligen zukünftigen Partner die fachlichen Fähigkeiten  dafür abspricht.

 

Ein weiteres Thema war die B8 bei Bräuersdorf, die laut Straßenbauamt zwar nicht höhenfrei ausgebaut wird, wo aber mittels einer Ampel die Kreuzungssituation „verbessert“ werden soll.

Das Hauptproblem der B8 für Bräuersdorf ist jedoch die jetzige unerträgliche Lärmbelastung. Die ursprüngliche Planung wollte mit einer insgesamt 630m langen Lärmschutzwand in unterschiedlichen Höhen dieses Lärmproblem deutlich verbessern. Nach der Einstellung der Ausbaupläne entfällt laut Straßenbauamt jetzt auch der Lärmschutz, weil das Gesetz nur bei einem 3-streifigen Ausbau Lärmschutzwände erlaubt - so die Begründung! Es ist richtig, dass bei Neubau und wesentlichen Änderungen von Straßen durch gesetzliche Regelungen die Immisionsgrenzwerte einzuhalten sind, was zusätzlich mit einem gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz abgesichert wird.

Seit 1978 gibt es jedoch auch die Möglichkeit einer Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen ohne wesentliche bauliche Veränderung. Diese Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt, sofern die am 01.08. 2020 neu festgelegten Lärmgrenzwerte überschritten werden. Diese sind in Dorf und Mischgebieten tags 66 dB und nachts 56 dB. Werte, die entlang der B8 deutlich überschritten werden (1 LKW ca. 80 db). Völlig unverständlich wird der Vorgang, wenn mit einer Ampel der Lärm durch abbremsende und beschleunigende Fahrzeuge absehbar weiter gesteigert wird.

 

Der Kreisverband der ödp fordert deshalb die Fraktionen im bayerischen Landtag auf, mit der Möglichkeit einer Lärmsanierung entlang der B8 im Ortsbereich Bräuersdorf eine Lärmschutzwand im Sinne des Gesundheitsschutze der Anwohner zu errichten.

Mit einer Dauerblitzeinrichtung zum Zweck einer wirksamen Geschwindigkeitsreduzierung könnten Lärm und Gefahren an dieser Kreuzung  zusätzlich reduziert und auf eine Signalanlage verzichtet werden.

 

Harald Kempe

Kreisverband der ödp Neustadt/Aisch Bad Windsheim

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