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Antrag, Anfrage, Rede

Petition an den Bayerischen Landtag:

Festlegung für den Erhalt der kommunalen Wasserversorgung im neuen LEP

 

Sehr geehrter Herr Landrat Walter Schneider,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das

bisher im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die

Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (vgl. LEP 2006:

3.2.2.5: „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller

Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“),

wurde im Entwurf für den neuen LEP gestrichen. Sollte diese von der

Staatsregierung geplante Streichung dieses wichtigen Zieles durchgehen,

entsteht der Eindruck, dass Bayern die immer deutlicher werdenden

Bestrebungen der EU-Kommission unterstützt, den Trinkwassermarkt durch

die Hintertür (vgl. aktueller Entwurf für eine "Konzessionsrichtlinie"

von Binnenmarktkommissar Michel Barnier) für private Konzerne zu öffnen.

Trinkwasser ist aber das wichtigste Lebensmittel und darf als Teil der

unverzichtbaren Daseinsvorsorge nicht dem Spiel der Marktkräfte

ausgeliefert werden. Es droht nicht nur eine Absenkung der

Qualitätsstandards, sondern auch eine massive Preiserhöhung mit

gefährlichen Folgen für die sozial schwächeren Bevölkerungsteile.

 

 

 

Wir stellen daher folgenden ANTRAG:
Der Kreistag wendet sich mit folgender Petition an den Bayerischen Landtag:

Das

bisher im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die

Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (vgl. LEP

2006:3.2.2.5: „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller

Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“),

muss auch ins neue LEP übernommen werden.
Der Bayerische Landtag möge beschließen, die Vorlage der Staatsregierung zum LEP in diesem Punkt zu korrigieren.

 

 


Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Osterlänger / Harald Kempe

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