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Antrag, Anfrage, Rede

Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes

Antrag an den zuständigen Fachausschuss im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

Sehr geehrter Herr Landrat Weiß,
der AK Energie hat in seinem Treffen am 30.3.2015 über Sinn, Inhalte und Wege zu einem Integrierten Klimaschutzkonzept diskutiert.
Mit einem Klimaschutzkonzept nehmen wir das große Ganze in Angriff. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten wird vom Bund gefördert, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Bei Kommunen sind das in der Regel unter anderem das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Gewerbe, Handel und Dienst-leistungen, Industrie, Mobilität, Abwasser und Abfall. Die Förderrate beträgt bis zu 65% und interessierte Kommunen können/müssen integriert werden. Zu erwarten ist, dass die Förderquoten in den kommenden Jahren zurückgehen.


Die Unterzeichner schlagen folgenden Fahrplan vor:
1. Der Regionalentwicklungsausschuss berät in seiner nächsten Sitzung über Inhalt, grobe Kosten und die Voraussetzungen. Wichtig ist das Interesse von Städten und Gemeinden im Landkreis. Durch die „Bürgermeisterlastigkeit“ des Ausschusses erscheint der Ausschuss eine sehr gute Plattform dafür zu sein.


2. Ziel soll sein, in der Juli-Kreistagssitzung eine(n) Klimaschutzmanager(in) nach Wahl eines geeigneten Landkreises über die Erfahrungen mit dem Klimaschutzkonzept berichten zu lassen.
nationale Klimaschutzinitiative Link  Link1  Link2  


3. Mögliche Beschlussfassung: Der Landkreis bewirbt sich in der Förderkulisse ab 2016 für ein integriertes Klimaschutzkonzept mit den Kommunen XY.


4. Die Verwaltung bereitet bis Anfang 2016 die Antragsunterlagen vor, am besten mit Hilfe der Erfahrung anderer Landkreise.Begründung:
1) Wichtig: bis 2020 muss der CO 2 -Ausstoss um 40 % reduziert werden im Vergleich zu 1990.
 In einem Klimaschutzkonzept wird die genaue CO 2 -Bilanzierung vorgelegt. Der Landkreis muss das Seine zum Klimaschutz beitragen.  
2) Die Energiewende braucht ein professionelles Vorgehen. Die Förderung eines Klimaschutz-konzeptes mit 65% Förderung eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Handlungsfelder der Energiewende und des Klimaschutzes ebenfalls fördern zu lassen.
3) Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sorgen für eine Reduzierung des Energie-bedarfes und somit mittel- und langfristig zur finanziellen Entlastung der Bürger und öffentlichen Haushalte. Die erhöhte private Kaufkraft kommt zudem wieder der lokalen Wirtschaft zugute.
4) Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bietet die Möglichkeit, einen Klimaschutzmanager ebenfalls zu 65% auf drei Jahre fördern zu lassen. Eine Gelegenheit, die unbedingt genutzt werden sollte.
5) Ein Klimaschutzkonzept kann kein „Schubladenkonzept“ werden, da die Bedingungen der Förderrichtlinien eine ständige Rückkopplung mit dem Projektträger Jülich erfordert.
6) Hier ist eine Übersicht des Bund Naturschutz von 2014 zum Thema: Link


Mit freundlichen Grüßen (alphabetisch)
Siegfried Birkicht, Hagenbüchach
Michael Geissdörfer, Ipsheim
Dr. Renate Kapune, Sugenheim
Friedrich Klör, Neustadt/Aisch
Thomas Kühnl, Dachsbach
Günther Leidenberger, Neustadt/Aisch
Simon Lettenmeier, Neustadt/Aisch
Jürgen Osterlänger, Emskirchen
Friedrich Trabert, Neustadt/Aisch

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