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Antrag, Anfrage, Rede

Beitritt zur „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK Bayern)“

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen unserer Fraktion stellen wir den folgenden Antrag: Der Landkreis NEA möge die Aufnahme in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK Bayern)“ beantragen und die notwendigen Voraus-setzungen dafür schaffen.

Begründung / Erläuterung:

Wir wollen den Radverkehr, sei es für Pendler oder Touristen, verbessern und dafür das Radwegenetz optimieren, neu kennzeichnen und dafür auch ein Management einrichten. Dazu ist die AGFK mit einem ganzheitlichen Ansatz ein optimaler Wegbereiter, um unseren Landkreis zu einem fahrradfreundlichen Landkreis zu machen.
Seit 3 Jahren existiert nun die AGFK in Bayern, um speziell den Radverkehrsanteil zu erhöhen und den Radverkehr in Bayern gemeinsam zu fördern. So werden Synergieeffekte genutzt und Erfahrungen ausgetauscht.

Grundsätzlich stärkt die AGFK Bayern die Mitglieder in den vier Säulen der Radverkehrsförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Information, Service und Infrastruktur. Mit diesem Interessenschwerpunkt tritt die AGFK Bayern als Mittler zwischen landesweiter Politik, Verwaltung und kommunalen Interessen auf. In der aktuellen Ausgabe „Landkreistag kompakt“ des Bayerischen
Landkreistages berichtet man auch über einen Austausch von AGFK Kommunen.


Auszug aus der Satzung der Arbeitsgemeinschaft:
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke …


2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Umweltschutz und Erziehung, und zwar durch systematische Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs als unverzichtbarem Element des Umweltverbundes, um u. a. die Verkehrssicherheit bei der Teilnahme von Radfahrerinnen/Radfahrern und Fußgängerinnen/Fußgängern am allgemeinen Verkehr zu verbessernund den Modal-Split-Anteil für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen.    

3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    a) Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern;
    b) Beratung und Hilfestellung unter den Mitgliedern;
    c) Darstellung der Belange der fahrradfreundlichen Kommunen in der Öffentlichkeit;
    d) Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit, auch in Verbindung mit dem Freistaat Bayern sowie mit anderen Verbänden und Institutionen;
    e) Entwicklung und Durchführung von konkreten Projekten, vorbildlichen Praxisbeispielen und Aktionen;                                                                                                                          f) Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen.


Die AGFK Bayern zählt aktuell rund 40 Mitglieder, darunter sechs Landkreise.
Für die Vereinszugehörigkeit fallen für unseren Landkreis jährliche Kosten in Höhe von 3000,- € an.


Aufnahmeverfahren
•  Zunächst muss das zuständige Gremium (Kreistag) einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
•  Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
•  Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Kommune einen Termin für eine Vorbereisung
   abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen
   Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende
   Handlungsempfehlungen.
•  Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
•  Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
•  Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
•  Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch den Innenminister des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.


www.agfk-bayern.de


Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Osterlänger / Harald Kempe / Werner Zurwesten
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