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Antrag, Anfrage, Rede

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages für die Wahlperiode 2020-2026: Saint-Laguë/Schepers statt Hare/Niemeyer

Sehr geehrter Herr Landrat Helmut Weiss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen unserer Fraktion stellen wir den nachfolgenden Antrag:

Der Kreistag möge das Auszählverfahren Saint-Laguë/Schepers für alle Ausschüsse anwenden und die Geschäftsordnung entsprechend anpassen.


Begründung:
Die Umrechnung des Wahlergebnisses in die Sitzverteilung im Plenum des Kreistages erfolgte heuer zum ersten Mal gesetzlich vorgegeben nach dem Zählverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Deshalb liegt es nahe, dass wir die Fachausschüsse ebenso berechnen.
Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den
Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. Seit 2009 ist das Verfahren auch für die Sitzzuteilung bei Bundestags- und Europawahlen maßgeblich.

Zitat Bundeswahlleiter: „Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers beseitigt Paradoxien, die bei der Sitzzuteilung nach Hare/Niemeyer auftreten können.“
Es wird daher zwischenzeitlich in der Fachliteratur als die „bessere Alternative“ bezeichnet.


Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Osterlänger / Werner Zurwesten

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