ödpresse


22.03.2003
Pressemitteilung zur ödp- Kreishauptversammlung am 22. März 2003 in Neustadt/Aisch
Krieg im Irak ist völkerrechtswidrig!
Merkwürdige Genehmigungspraxis des Landratsamtes!
Volksbegehren: Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals!




Neustadt/Aisch.
Vom Krieg im Irak über die Kreispolitik bis zum Volksbegehren "Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals" spannte sich der Themenbogen in der Kreishauptversammlung des ödp-Kreisverbandes Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim.
Der Krieg im Irak sei ein völkerrechtswidriger Präventivkrieg und die USA mißachteten die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrates und damit die UNO, war die Meinung der Mitglieder. Durch die Kämpfe werde eine humanitäre Katastrophe ausgelöst und es gebe auf beiden Seiten Opfer zu beklagen, die durch eine Fortdauer der UNO- Waffenkontrolle hätten vermieden werden können. Der ödp- Kreisverband unterstütze weiter die Friedensinitiative im Landkreis. Erfreut zeigten sich die Mitglieder über das große Engagement vieler Jugendlicher in der Friedensbewegung. Es fiel dem Kreisvorsitzenden Richard Möhring sichtlich schwer, zu den Niederungen der normalen Politik zurückzukehren. Er berichtete über die Ergebnisse des ödp- Bundesparteitags und über die Einzelheiten der Wahl des neuen ödp-Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Klaus Buchner aus München.
Dann ging Möhring auch auf die Kreispolitik ein. So sei im Zusammenhang mit einem Stallneubau in Emskirchen eine sehr merkwürdige Genehmigungspraxis des Landratsamtes aufgefallen: In einer Stellungnahme zur Bauvoranfrage eines Landwirts wurden vom Landratsamt Auflagen gemacht, die dann bei dem Bauantrag keine Rolle mehr spielten. Auch eine fast 400 Quadratmeter große "Mistplatte", also ein Misthaufen, wurde genehmigt und dadurch erschlossene Nachbargrundstücke entwertet: wer baut schon neben einem 400 Quadratmeter großen Misthaufen?
Zum Verhalten des Landratsamtes bestehe Aufklärungsbedarf, waren sich die Ökodemokraten einig.
Das eigentliche Thema des Abends war aber das Volksbegehren "Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!", für das auch der ödp- Kreisverband viele Unterschriften gesammelt hatte. Das Volksbegehren wurde mittlerweile zugelassen und die vierzehntägige Eintragungsfrist auf den 22. Mai bis 4. Juni festgelegt.
Ziel des Volksbegehrens sei es, den Artikel 100 der Bayerischen Verfassung um folgende bioethische Grundsätze zu erweitern: "Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar". Während das Klonen vom Bundestag bereits abgelehnt wurde, bestehe bei anderen Problemen noch Aufklärungs- und Diskussionsbedarf. Das gelte sowohl für die Gentherapien als auch für die Selektion menschlicher Embryonen, die bisher noch durch das Embryonenschutzgesetz verboten sei. Auch die Präimplantationsdiagnostik werde nicht von allen gesellschaftlichen Gruppen abgelehnt.
Kreisvorsitzender Möhring: "Diese schwierigen Themen sollten sachlich diskutiert und entschieden werden, das muß aber jetzt sein, denn mit dem vom Bundestag erlaubten Import embryonaler Stammzellen und damit einer Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes ist es allerhöchste Zeit, das Thema in der Gesellschaft zu diskutieren, bevor endgültige Fakten geschaffen werden. Die ödp möchte mit dem Volksbegehren die Diskussion über die menschliche Gentechnik fördern und dem bayerischen Volk nach einem erfolgreichen Volksbegehren zur Entscheidung vorlegen.
Der Kreisverband hoffe dabei auf Mitunterstützer für das Volksbegehren. Dazu soll am 29. April in Neustadt/Aisch ein Aktionskreis gegründet werden.