ödpresse


Emskirchen, 30.03.2005

Der ödp-Kreisvorstand reagiert empört auf die Ablehnung des Volksbegehrens Gerecht sparen auch an der Spitze! “durch das Innenministerium.



Emskirchen. Der ödp-Kreisvorstand reagiert empört auf die Ablehnung des Volksbegehrens „Gerecht sparen auch an der Spitze!“ durch das Innenministerium.Nicht unser Volksbegehren sondern die Privilegien der Abgeordneten sind verfassungswidrig und gefährden die Stabilität der Demokratie. Auch im Landkreis NEA haben sich mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger an der Unterschriftensammlung im Frühjahr 2004 beteiligt. Jetzt muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Ein Urteil wird für Anfang April erwartet.
Nach unserer Ansicht ist das vom Innenministerium abgelehnte Verbot von Nebentätigkeiten und Vorstandsämtern in Verbänden längst überfällig. Über die Doppelfunktionen vieler Abgeordneter macht sich der Lobbyismus im Parlament breit. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert. Wer zum Beispiel als Vorstand eines Verbandes Altenheime betreibt, wird große Schwierigkeiten haben, die nötigen Gesetze zur Heimaufsicht zu beschließen.
Entlarvend ist die Argumentation des Innenministeriums zur Altersversorgung. Ungeniert wird vorgerechnet, dass die staatliche Altersvorsorge für Abgeordnete monatlich 2500.- Euro wert ist. Das ist 2,5-fache des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 1004.- Euro, der einem Gehalt von 5200.-Euro entspricht. Damit gibt das Ministerium zu, dass die Abgeordneten derzeit vom Steuerzahler so rentenversichert werden, als erhielten sie ein Monatsgehalt von 13 000.- Euro! Das allein ist schon ein empörender Beweis für die Verschwendung von Steuergeldern.

Am absurdesten ist der Vorwurf, das Volksbegehren hätte auch formale Mängel, da es sich auf das vor dem 1. Juli 2004 geltende Abgeordnetengesetz beziehe.
Zum 1. Juli trat die minimale Änderung in Kraft, dass die Pensionen nicht mehr mit 55, sondern erst ab dem 60.Lebensjahr fällig werden. Es ist eine Aushöhlung der Volksgesetzgebung, wenn der Landtag während einer laufenden Unterschriftensammlung lapidare Mini-Änderungen beschließt, um dem Volksbegehren die formale Basis zu entziehen. Außerdem sind fast alle Unterschriften nachweislich vor dem 1. Juli gesammelt worden.

Wir haben gedämpfte Hoffnungen auf ein gutes Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts, das jetzt über das Schicksal des Volksbegehrens entscheiden wird. Da die Zusammensetzung des Gerichts vom Landtag mit einfacher Mehrheit bestimmt wurde, sind gewisse Bedenken begründet. Dennoch hoffen wir auf einen guten Spruch der Richter.

Jürgen Osterlänger
ödp Kreisvorsitzender KV NEA
Tel.: 09104-1431
09132-822074 tagsüber


Ein paar weitergehende Informationen:
Das Bayer. Innenministerium erklärt:
„Bei Zugrundelegung von Durchschnittswerten für den Bayerischen Landtag (männlicher Abgeordneter, Eintrittsalter 44 Jahre, Mitgliedsdauer rund 14 Jahre, verheiratet, 2 Kinder mitversichert, Ehefrau selbst krankenversichert) ergäben sich folgende Werte:
Aufwendungen für Alterssicherung (AS) 31,86 v.H. Aufwendungen für Krankenversicherung (KV) 9,89 v.H. Gesamtaufwendungen 41,75 v.H.
In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass von der unverändert bleibenden Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 5990 € monatlich rd. 2500 € für Alters- und Krankenversorgung aufgewendet werden müssten. Für den Lebensunterhalt verblieben damit vor Abzug von Einkommensteuer rd. 3490 €.„ (Schriftsatz an den Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 11.2.2005)

ödp-Bewertung:
Die KV eines Abgeordneten kostet also pro Monat den Steuerzahler ca. 550.- € Die AS eines Abgeordneten kostet also pro Monat den Steuerzahler ca. 2000.- €
Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Höchstsatz derzeit 1014.- Euro (dies entspricht einem Monatsgehalt von 5200.- Euro!) Das heißt: Bayerische Abgeordnete sind so altersversichert, als würden sie pro Monat nicht 6000.- Euro sondern über 10 000.- Euro verdienen!
Noch ein Vergleich: Nach 10 Jahren Parlamentstätigkeit hat ein MdL ab dem 65.Lebensjahr Anspruch auf 33,5% der Abgeordnetenentschädigung = 24 072 € jährlich (monatlich 2006.-)
Wenn ein Arzt 25 Jahre lang in die „Bayerische Ärzteversorung„ eingezahlt hat und zwar insgesamt 234 576.- Euro (jährlich 9383.-) erhält er ab dem 65. Lebensjahr ungefähr die gleiche Altersversorgung nämlich jährlich 25 863.- Euro (monatlich ca 2150.-), die der Abgeordnete nach einer nur 10 jährigen Tätigkeit beitragsfrei erzielt!
....und noch ein Vergleich: Um eine solche Altersversorgung in der gesetztlichen Rentenversicherung aus Kindererziehungsleistungen zu erzielen, müsste eine Mutter 80 vor 1992 geborene bzw. 25 nach 1992 geborene Kinder aufziehen....
Alle diese Beispiele beziehen sich nur auf die Rente für 10 Jahre Mitgliedschaft im Landtag. Wer länger dem Parlament angehört kann weit höhere Altersbezüge erzielen – bis zum Höchstsatz von 4300.- Euro pro Monat (71,75 % der Abgeordnetenentschädigung) .
Und dies alles muss nach Ansicht des Bayer. Innenministeriums aus verfassungsrechtlichen Gründen unangetastet bleiben...

Der ödp-Kreisvorstand regiert empört auf die Ablehnung des Volksbegehrens „Gerecht sparen – auch an der Spitze!“ durch das Innenministerium. Nicht unser Volksbegehren sondern die Privilegien der Abgeordneten sind verfassungswidrig und gefährden die Stabilität der Demokratie. Auch im Landkreis NEA haben sich mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger an der Unterschriftensammlung im Frühjahr 2004 beteiligt. Jetzt muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Ein Urteil wird für Anfang April erwartet.
Nach unserer Ansicht ist das vom Innenministerium abgelehnte Verbot von Nebentätigkeiten und Vorstandsämtern in Verbänden längst überfällig. Über die Doppelfunktionen vieler Abgeordneter macht sich der Lobbyismus im Parlament breit. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert. Wer zum Beispiel als Vorstand eines Verbandes Altenheime betreibt, wird große Schwierigkeiten haben, die nötigen Gesetze zur Heimaufsicht zu beschließen.
Entlarvend ist die Argumentation des Innenministeriums zur Altersversorgung. Ungeniert wird vorgerechnet, dass die staatliche Altersvorsorge für Abgeordnete monatlich 2500.- Euro wert ist. Das ist 2,5-fache des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 1004.- Euro, der einem Gehalt von 5200.-Euro entspricht. Damit gibt das Ministerium zu, dass die Abgeordneten derzeit vom Steuerzahler so rentenversichert werden, als erhielten sie ein Monatsgehalt von 13 000.- Euro! Das allein ist schon ein empörender Beweis für die Verschwendung von Steuergeldern.
Am absurdesten ist der Vorwurf, das Volksbegehren hätte auch formale Mängel, da es sich auf das vor dem 1. Juli 2004 geltende
Abgeordnetengesetz beziehe. Zum 1. Juli trat die minimale Änderung in Kraft, dass die Pensionen nicht mehr mit 55, sondern erst ab dem 60. Lebensjahr fällig werden. Es ist eine Aushöhlung der Volksgesetzgebung, wenn der Landtag während einer laufenden Unterschriftensammlung lapidare Mini-Änderungen beschließt, um dem Volksbegehren die formale Basis zu entziehen. Außerdem sind fast alle Unterschriften nachweislich vor dem 1. Juli gesammelt worden.
Wir haben gedämpfte Hoffnungen auf ein gutes Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts, das jetzt über das Schicksal des Volksbegehrens entscheiden wird. Da die Zusammensetzung des Gerichts vom Landtag mit einfacher Mehrheit bestimmt wurde, sind gewisse Bedenken begründet. Dennoch hoffen wir auf einen guten Spruch der Richter.
 
Jürgen Osterlänger
ödp Kreisvorsitzender KV NEA
Tel.: 09104-1431
09132-822074 tagsüber
 
 
 

Ein paar weitergehende Informationen:
Das Bayer. Innenministerium erklärt:
Bei Zugrundelegung von Durchschnittswerten für den Bayerischen Landtag  (männlicher Abgeordneter, Eintrittsalter 44 Jahre, Mitgliedsdauer rund 14 Jahre, verheiratet, 2 Kinder mitversichert, Ehefrau selbst krankenversichert) ergäben sich folgende Werte:
Aufwendungen für Alterssicherung (AS)   31,86 v.H.
Aufwendungen für Krankenversicherung (KV)    9,89 v.H.
Gesamtaufwendungen     41,75 v.H.
In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass von der unverändert bleibenden  Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 5990 € monatlich rd. 2500 € für Alters- und Krankenversorgung aufgewendet werden müssten. Für den Lebensunterhalt verblieben damit vor Abzug von Einkommensteuer rd. 3490 €.„
(Schriftsatz an den Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 11.2.2005)

ödp-Bewertung:
Die KV eines Abgeordneten kostet also pro Monat den Steuerzahler ca.   550.- €
Die AS eines Abgeordneten kostet also pro Monat den Steuerzahler ca. 2000.- €

Zum Vergleich:
In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Höchstsatz derzeit 1014.- Euro  (dies entspricht einem Monatsgehalt von 5200.- Euro!)  Das heißt: Bayerische Abgeordnete sind so altersversichert, als würden sie pro Monat nicht 6000.- Euro sondern über 10 000.- Euro verdienen!

Noch ein Vergleich:
Nach 10 Jahren Parlamentstätigkeit hat ein MdL ab dem 65.Lebensjahr Anspruch auf 33,5% der Abgeordnetenentschädigung  = 24 072 € jährlich (monatlich 2006.-)
Wenn ein Arzt 25 Jahre lang in die „Bayerische Ärzteversorung„ eingezahlt hat und zwar insgesamt 234 576.- Euro (jährlich 9383.-)  erhält er ab dem 65. Lebensjahr ungefähr die gleiche Altersversorgung nämlich jährlich 25 863.- Euro (monatlich ca 2150.-), die der Abgeordnete nach einer nur 10 jährigen Tätigkeit  beitragsfrei erzielt!
....und noch ein Vergleich: Um eine solche Altersversorgung in der gesetztlichen Rentenversicherung aus Kindererziehungsleistungen zu erzielen, müsste eine Mutter 80 vor 1992 geborene bzw. 25 nach 1992 geborene Kinder aufziehen....
Alle diese Beispiele beziehen sich nur auf die Rente für 10 Jahre Mitgliedschaft im Landtag. Wer länger dem Parlament angehört kann weit höhere Altersbezüge erzielen bis zum Höchstsatz von 4300.- Euro pro Monat (71,75 % der Abgeordnetenentschädigung).
Und dies alles muss nach Ansicht des Bayer. Innenministeriums aus verfassungsrechtlichen Gründen unangetastet bleiben...
 
 

ödp-Kreisvorsitzender
Jürgen Osterlänger
Tannscharn 21
Emskirchen
Tel.: 09132-822074 (tagsüber)
09104-1431 (abends)